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Fortbildung für Michael Bohn und Co.: Wie man Dokumente nicht anonymisiert...

Hinweis an potentielle Abzockopfer: Bürger! Prüft Eure Teilzahlungsangebote!

2008-02-11, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
In den USA hat sich ein Regierungsbeamter vor einiger Zeit unfreiwillig aus seiner schönen Stellung verabschiedet: Er hatte in einem Word-Dokument den schwarzen Text mit einem schwarzen Hintergrund versehen und meinte, wenn man dieses Dokument mittels "WordToPDF" in das PDF-Format umwandelt sei eine schwarze Fläche mit schwarzen Buchstaben darauf auch nur eine schwarze Fläche. So kamen dann einige Dinge ans Licht der Öffentlichkeit, die eigentlich geheim bleiben sollten.

Hat ihn den Job gekostet. Und viele haben über laut über seine Dummheit gelacht.

Genau den gleichen Anlass zum Lachen bieten -je nachdem wer sich die Narrenkappe aufzusetzen hat- die "ISA Internet Service AG" (Verwaltungsrätin: eine Yvonne Elisabeth Muther von aus Schüpfheim), "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" (Geschäftsführer: ein Udo Polzin) als Veröffentlicher oder deren Rechtsanwalt Michael Bohn aus Gießen.

... Oder deren Mitarbeiter halt.

Also auf der Webseite der "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH" (von vielen als üble Abzockfirma missachtet) befinden sich mindestens zwei Dateien im PDF-Format, die eine Person hergestellt und dabei offenbar genau so dumm wie der Beamte gehandelt hat: Text mit schwarzer Farbe hinterlegt, PDF erzeugt und nicht für 10 Cent nachgedacht...

Autor ist laut Benutzername ein(e) "rmeyer", die verwendete Version von WordToPDF ist "2.3 build 123", das benutzte Ghostscript ist "AFPL Ghostscript 8.51". (Ob WordToPDF wohl ordnungsgemäß lizensiert ist?)

Das sind jedenfalls die Daten, die jedermann auch mit einem Acrobat Reader erfahren kann. Mit einem [STRG]+[A], nachfolgenden [STRG]+[C], dem Wechsel zu einem Texteditor erfährt man mehr:

"Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Michael Bohn, Am Alten Friedhof 16, 35394 Gießen"
Name und Adresse sind "geschwärzt"- aber eben nicht verborgen, wie auch ein Klick auf die Fundstelle beo Google verrät: Da gibt es jeweils eine HTML-Version der PDF-Datei zu bewundern und, das ist kein Wunder, die Namen der nicht in die Öffentlichkeit drängenden Beklagten werden dort sichtbar, ebenso wie der Name des Anwaltes, der sehr genau weiß welche Art von Ansprüchen des von vielen schräg angesehenen Unternehmens er vor den Gerichten durchklagt.

Daneben werden folgende Daten des Anwaltes bei Google (und beim Einfügen) sichtbar:

In der PDF-Version:
In der HTML-Version:
Es werden auch weitere Daten des Anwaltes in der HTML-Version des PDF bei Google sichtbar:


Dem ist zu entnehmen, dass der Anwalt kein vorbedrucktes Briefpapier verwendet, also den Kopf und die Fußzeile mit der Textverarbeitung einfügt.

Auch die vollständigen Namen und Adressen der jeweiligen Beklagten, eine Frau Marion L. aus Berlin und eine Yvonne F. aus Frankfurt/Oder werden für jedermann sichtbar (Weil genau das nun wieder nicht so lächerlich oder lachhaft ist verlinkt der Autor nicht zur Quelle bei Google). Vermutlich hat es der Rechtsanwalt Michael Bohn sehr eilig den beiden Damen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (im Namen des Veröffentlichers, der "DIS Deutsche Inkassostelle GmbH") zuzusenden. Da er diese Dienstleistung nicht unentgeltlich erbringen darf kann er ja der "ISA Internet Service AG" für die Ausarbeitung der Unterlassungserklärungen jeweils ca. 450 Euro berechnen und, im Falle des Falles, dass diese(r) "rmeyer" sein(e) Mitarbeiter ist, mit der eigenen Haftpflicht abrechnen- nicht wahr? Immerhin hat der Anwalt Michael Bohn (Oder Udo Polzin) das Handeln, also auch das Versagen seiner Mitarbeiter zu vertreten, auch wenn z.B. dessen Kollege Gravenreuth manchmal meint, das sei anders.

Eine weitere Unterlassungserklärung kann möglicherweise in den nächsten Tagen beim Autor von WordToPDF und WordToPDF pro eintreffen.

Wichtiger Hinweis:

Nun, die beiden Klageschriften offenbaren eines: Beide Beklagte haben den Fehler gemacht auf irgend eines der erpresserisch und nötigend wirkenden Schreiben der ISA Internet Service AG / DIS Deutsche Inkassostelle GmbH ein Teilzahlungsangebot zu machen. Besser ist es diesen Artikel zu lesen, der beschreibt wie man damit umgeht, wenn von zwielichtigen Gestalten unberechtigte Forderungen erhoben werden und dabei von Inkassofritzen oder "Rechtsanwälten" behauptet wird, dass man angeblich eine kostenpflichtige Webseite besucht und sich angemeldet habe.

Diese Teilzahlungsangebote wurden nämlich prompt zur Klage ausgenutzt:

"Die Parteien haben [...] eine Ratenzahlungsvereinbarung unter dem Aktenzeichen 007/12/139273 über das für die Klägerin tätige Inkassobüro geschlossen, wonach die Beklagte eine zu diesem Zeitpunkt bestehende Gesamtforderung in Höhe von EURO 143,11 nebst zukünftigen Zinsen auf eine bestehende und von der Klägerin beigetriebene Forderung anerkennt."

Die Moral von der Geschicht:
  1. Niemals mache man bei einer unberechtigten Forderung ein Teilzahlungsangebot.
  2. Auch Anwälte machen grobe Fehler.
  3. Rotglut.org lesen ist berufsbezogene Fortbildung für Rechtsanwälte.



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