Vorangestellt: Der Autor wohnt seit sieben Jahren im selben Haus, beim gleichen Vermieter. Schon 2004 wurde er vom ersten Kriminellen, einem Wilfried Rochell, der war ein Spammer, verklagt. Dieser "grundehrliche" Mensch wandte sich dagegen vom Autor des dreisten Lügens bezichtigt zu werden und zog vor das LG Kassel welches eine sehr einstweilige Verfügung erließ. Der kriminelle Betrüger hatte, man muss sich das vorstellen, einem Kasseler Anwalt gegenüber behauptet, er sei Oberst a.D. - damit ihn dieser ohne Kostenvorauszahlung im Verfahren gegen den Autor vertrat. Nachfolgend hatte der Betrüger die Anwaltskosten nicht beglichen, der Anwalt machte sich auf die Socken um sein Geld wieder zu sehen und musste feststellen: Das mit dem Oberst a.D. war eine Lüge. Wilfried Rochell ist gelernter Koch und wurde wegen der Lügen dem Anwalt gegenüber durch das AG Kassel wegen Betruges und Titelmissbrauches verurteilt. Günter Freiherr Gravenreuth, der dem Autor gerne schlechte journalistische Arbeit nachsagt, schrieb später an die Anwaltskammer München, der Mann sei ausweislich seines Führungszeugnisses nicht vorbestraft
1) und er überlege ihn zu vertreten. Der Autor lag vor Lachen am Boden und rief noch nächtelang im Schlaf "
Nur zu! Nur zu!" Gravenreuths Schreiben an die Anwaltskammer enthielt übrigens weitere Lügen,
was den Autor heute nicht nun wirklich nicht mehr wundert.
Leider hat man mit dieser Form der Dreistigkeit immer wieder zu kämpfen. Und das kostet richtig Geld.
Vor einiger Zeit wurde der Autor auf "fastix.blogspot.com" von einem Unbekannten unter anderem als "Mietnomade", "Unterhaltsflüchtling" und "Stasi-Kontakt" übel verleumdet. Heute vermutet der Autor auf Grund einiger Sachzusammenhänge, dass der Autor der Verleumdungen just Gravenreuths Duzfreund Alexander J. Kleinjung war. Günter Freiherr von Gravenreuth -
den Autor wundert bei dem nichts mehr- verlinkte die URL dieses Blogs eines kleinen verlogenen Feiglings in Forenbeiträgen mit dem rein rhetorischen Kommentar, er wisse nichts Genaues und wolle sich die Inhalte nicht zu eigen machen. Aber verbreiten... Sein (Ex?-)Mitarbeiter Alexander J. Kleinjung und (Ex?)-Mandant Mario Dolzer tauchten 2006 erstmals im Dunstkreis des Krefelder Anwaltes Andreas Neuber auf, der -wie Gravenreuth- als Abmahnanwalt tätig war oder ist. Neuber mahnte seriell für eine "Reckless Media GmbH" (Geschäftsführer ein Tim Schnoeckelborg, damals Krefeld, jetzt Erfurt) ab, die wohl extra für diese Abmahnungen für kurze Zeit pornographische
Webseiten online stellte. Damals kam es zu einem Eklat: Neuber mahnte Betreiber anderer Pornoseiten wegen angeblich fehlender Jugendschutzbeauftragter ab und hatte nach unwidersprochenen Presseberichten mindestens einen der Abgemahnten kurz zuvor seine bezahlte Mitarbeit als Jugendschutzbeauftragter angeboten. Das Ganze hat also etwas von einer Erpressung. Außerdem hat Neuber angeblich für die "reckles medien GmbH" wohl einige weitere Serienabmahnungen bezüglich inkorrekter eBay-Angebote gemacht. Da war die "reckles medien GmbH" plötzlich ein konkurierender Online-Händler. Die Beziehung zwischen Neuber und Schnöckelborg soll einige interessante Aspekte mehr gehabt haben. Die "Reckless Media GmbH" überarbeitet nun schon seit Monaten(!) angeblich die eigene Webseite auf "reckless.de" aber die immerhin die der Kanzlei des Andreas Neuber (pnw.de) hat die GmbH gemacht...
Andreas Neuber versuchte schon -ohne die Vertretung eines Mandanten zu behaupten- die Marke "fastix" des Autors zu löschen zu lassen. Daraus kann der Autor entnehmen, dass Neuber auf Grund negativer Berichte über sein Handeln gegenüber dem Autor selbst negativ eingestellt ist, dass also nicht alles, was Neuber behauptet, im Auftrag der Mandanten geschieht sondern Frucht eigenen Wollens und Handelns ist. Hierzu zählt der Autor auch, dass Neuber erweislich auch weit außerhalb des üblichen Berufsbildes des Rechtsanwaltes in Foren und Gästebüchern tätig geworden ist und Unwahrheiten über den Autor verbreitete.
So nannte Neuber -im Board von Gulli.com unter dem Nick "Katzenfresser" auftretend- den Autor sogar allen Ernstes einen "Feind der freiheitlich bestehenden demokratischen Grundordnung" "Anonym posten macht Spaß"- nicht wahr, Herr Andreas Neuber? Die bei Andreas Neuber sichtbar werdende Methode ist es, dass er das Ansehen seiner Prozessgegner vor Gericht und auch in der Öffentlichkeit systematisch in den Dreck zu ziehen versucht - und der Autor hat den begründeten Verdacht das Neuber auch Gerichtsangehörige unbotmäßig und möglicherweise rechtswidrig zu beeinflussen versucht.
In einem Verfahren in einer Sache zwischen Alexander J. Kleinjung und dem Autor die auf einem Verfahren gegen Dolzer basiert, bei dem gelinde gesagt zweifelhafte Behauptungen auf der Dolzer-Seite gemacht wurden - und in welchem die von Dolzer vorgebrachte Verleumdung als "Mietnomade" eigentlich keine Rolle spielt - behauptet Neuber nun, er habe vom Vermieter des Autors erfahren, dass der Autor monatelang keine Miete gezahlt habe. Neuber stellte dies so dar, als sei der Vorgang aktuell.
Neuber "vergaß", dass die Auskunft Monate alt war und behauptete statt dessen lügnerisch sein altes Wissen als aktuelles. Eine Verleumdung ist es genau deswegen, weil das Vorbringen Neubers zum Zeitpunkt desselben auf der Behauptung falscher Tatsachen beruhte und weil der von Neuber gezogene Schluß auch nicht zulässig ist: Ein "Mietnomade" ist der Definition nach ein Betrüger der von Vermieter zu Vermieter zieht und bei mehreren Vermietern nacheinander die Miete schuldig bleibt. Und als einen solchen "Mietnomade" hat Andreas Neuber den Autor wieder besseren Wissen verleumdet, als er behauptete, man könne den Autor "frei als Mietnomade bezeichnen". Zudem hat der Autor den dringenden Verdacht, dass Neuber die angebliche Mitteilung des Vermieters "ein wenig" in Richtung seines eigenen Verleumdungsbedürfnisses korrigierte. Dass er "monatelang keine Miete gezahlt" habe - das kann dem Autor niemand vorwerfen.
Interessant ist, dass Neuber behauptet -es fehlt jeder Hinweis auf Behaupten des Mandanten- die Staatsanwaltschaft Kassel ermittele gegen den Autor wegen Unterhaltsentzuges. Als Abmahnanwalt muss er von der Existenz der "
Düsseldorfer Tabelle" wohl nichts wissen. Diese sieht, der Laie weiß dies, unterhalb eines gewissen Einkommens ("Selbstbehalt") gar keine Zahlungspflicht des getrennt lebenden Unterhaltsverpflichteten vor. Gelogen war das. In übler, sitten- und rechtswidriger Verleumdungsabsicht gelogen um es genau zu sagen. Wer das macht hat aus Sicht des Autors jeglichen Anstand verloren.
Neuber behauptete auch unter Angabe eines Aktenzeichens, die Staatsanwaltschaft Kassel ermittele wegen Konkurses gegen den Autor. Wie grundfalsch und regelrecht idiotisch dies dem Autor erscheinen muss lässt sich daran ermessen, dass Neuber zwar Jurist und Mitglied der "Deutschen Gesellschaft für Strafverteidiger" aber "Konkurs" gar kein Straftatsbestand ist. Der Autor gratuliert dem Jurist Andreas Neuber aus Krefeld zur schnellen Selbstdemontage. Wenn ein Anwalt so argumentiert, dann gehört dies in die Öffentlichkeit- schon mal damit potentielle Mandanten wissen dass dieser Anwalt zwar bestens verleumden kann aber Probleme damit hat, wenigstens diese Verleumdungen juristisch fundiert vorzubringen. Der Autor ist sich sicher, dass die wirklichen Rechtssuchenden dieses bei der Wahl des Anwaltes würdigen und ausreichend berücksichtigen. Natürlich kann es gut tun, wenn der Anwalt den Prozessgegner beleidigt. Andererseits erscheint es besser statt dieser 10 Sekunden, in welcher man womöglich ein Gefühl der Befriedigung hat, das wesentlich dauerhaftere Vergnügen des Prozessgewinns zu suchen.
Der Autor empfiehlt den Anwalt Neuber also jedem, der gegen ihn klagen will. Im eigenen Interesse. Das muss er aber nicht betonen - oder?
Insofern ist es dem Autor eine Freude seiner Leserschaft mitteilen zu dürfen, dass mittlerweile ein Verfahren vor dem LG Kassel in Gange gekommen ist, bei dem das LG Kassel zu prüfen haben wird, ob im April 2006 im Verfahren gegen Mario Dolzer, der damals von Andreas Neuber und -gewiss kein Zufall- Alexander J. Kleinjung vertreten wurde, a) auf der Dolzer-Seite mit Unwahrheiten argumentiert und ob b) in den von Kleinjung gebrauchten Worten "
weil ich heute hier erkläre" ein "zu Eigen machen" der dem Autor -gelinde gesagt- zweifelhaften Aussagen gesehen werden darf. Kleinjung wird von Andras Neuber vertreten, der sich offenkundig mangels Argumenten auf das Herabwürdigen seiner Prozessgegner verlegt.
Nachtrag:Wilfried Rochell brät in einer Bude bei Bremen Bouletten. Falls er den Job noch hat, denn er erzählte seinem Chef "seltsames Zeug". Vor wenigen Monaten hat er in der Absicht "gute Geschäfte" zu machen mindestens einem Dritten erzählt er habe mit einem Partner ein Kochstudio in München und zuletzt einige Zeit als "Sternekoch" in den USA gearbeitet. Nun denn: aktueller Betrugsversuch ... Warnfunktion der Presse ...: Die Namensnennung ist zulässig.
1) "Nicht vorbestraft":
1982 Titelmissbrauch 9 Monate auf Bewährung
1986 Diebstahl Geldstrafe
1986 Betrug Geldstrafe
1988 Betrug Geldstrafe
1991 Betrug und Titelmissbrauch 3 Jahre Haft
1998 Titelmissbrauch 1 Jahr auf Bewährung
2000 Titelmissbrauch 9 Monate Haft
2003 Betrug 9 Monate Haft
2003 Titelmissbrauch Geldstrafe
--- Bis hierher Verlesung in Verhandlung vor AG Alfhausen ---
2006 Titelmissbrauch Geldstrafe *)
2006 Betrug Geldstrafe
--- laut Staatsanwaltschaft Neuruppin ---
Tja:
