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Skandal: Staatsanwaltschaft Kassel stellt "Ermittlungen" ein

Merkwürdige Berufung auf Kriminellenschutzparagraph und die falsche Verurteilung

2008-10-31, Quelle: Eigenbericht (fastix a.k.a. Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Die Staatsanwaltschaft Kassel hat "Ermittlungen" wegen Betruges gegen Günter Freiherr von Gravenreuth nach §154 Absatz 1 StPO eingestellt. Ja. Der "Kriminellenschutzparagraph".

Merkwürdigerweise beruft sich die Staatsanwaltschaft auf eine rechtskräftig gewordene Verurteilung Gravenreuths zu 7 Monaten auf Bewährung vom Februar 2008. Das Gravenreuth aber bereits am 1.12.2006 zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde und einen erheblichen Teil der ihn nachgewiesenen Straftaten erweislich nach dieser Verurteilung beging, hat der bearbeitende Staatsanwalt "übersehen". Demnach hat sich Gravenreuth auch von einer früheren und für ihn nachteiligeren Verurteilung nämlich nicht von weiteren Straftaten abhalten lassen. Auch die rechtskräftige Zusammenfassung der Strafen zu 11 Monaten auf Bewährung im April 2008 hat offensichtlich zu keiner Besserung im Verhalten Gravenreuths dem Autor gegenüber geführt.

Günter Freiherr von Gravenreuth begeht per Definition die Straftaten (Betrug) bis zum heutigen Tag weiter und hält sich darüber hinaus die Möglichkeit offen mich erneut in den Knast zu lügen. So fehlt dem Autor bis heute jeder Eingang einer Erklärung, dass Gravenreuth auf die durch Lüge und vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt erworbenen Titel verzichtet und den Gerichten gegenüber die Rücknahme seiner Verfügungsanträge erklärt hat. "Nachtatverhalten" nennt sich das und dieses dreiste "Nachtatverhalten" Gravenreuths, seine geradezu beispielhafte Uneinsichtigkeit, ist genau das, was Günter Freiherr von Gravenreuth am 17.9.2008 in Berlin auf die Füße fiel und zur (vorläufig nicht rechtskräftigen) Verurteilung zu einer 14 monatigen Haftstrafe ohne Bewährung führte.

Ich habe genau das -und noch einige mehr- dem bearbeitenden Staatsanwalt mitgeteilt. In einer "Durchgriffserinnerung" zum Oberlandesgericht Frankfurt. Zudem habe ich um ein Gespräch mit dem Chef der Staatsanwaltschaft Kassel nachgesucht und den Vorgang dem hessischen Justizministerium zugeleitet. Ich kann gründlich sein, wenn ich -zu Recht- wütend über schlampige Arbeit der "Organe des Rechtsstaates" bin.

Ich denke, die grundfalsche Entscheidung der Staatsanwaltschaft wird sich noch ändern.

Ermittlungen wegen der mittelbaren Freiheitsberaubung durch Belügen des LG Kassel in der Sache 9 O 1391/06 sind ausweislich der heutigen Post jedenfalls nicht eingestellt worden...

Günter Freiherr von Gravenreuth kann, wenn er noch so ein "Armageddon" wie in München will, gerne klagen: Ich kann es beweisen. Und ich lasse nicht mit mir spielen. Deshalb hat Gravenreuth auch keinen Grund zum Aufatmen: Ich habe die Staatsanwaltschaft Kassel nämlich auch aufgefordert, die Sachen der Generalstaatsanwaltschaft am OLG München zu übergeben. Wegen berufsrechtlicher Überhänge.

Mich interessiert nicht mehr die Frage, ob Gravenreuth noch formell "Rechtsanwalt" bleibt. Das "ob" ist für mich kein Thema mehr: Ich will nur, dass der Gauner möglichst schnell aus dem Berufsstand fliegt, weil ich der Ansicht bin, dass er ohne den Titel "Rechtsanwalt" weniger Schaden anrichten kann.

Andererseits vertritt ihn ja schon der Herr Neuber aus Krefeld. Wahrhaftig ein "Dreamteam".

Eines zum Schluss: Gravenreuth-Freund Andreas Neuber aus Krefeld fabuliert derzeit öffentlich über eine antiquierte Ordnung im alten Zuchthaus zu Kassel. Er sollte sich möglicherweise besser um aktuelle Knastordnungen kümmern. Schon hinsichtlich seiner werten und grell leuchtenden Kundschaft, welche aus ehrenwerten Mitgliedern der Gesellschaft, wie "Rechtsanwälten" (die selbst Verteidiger brauchen), "Geschäftsführern" (von "Firmen", die immerhin einem Briefkasten haben, soweit die Adresse überhaupt stimmt) und dem wohl berühmtesten "Noch-nicht-Anwalt" Deutschlands (der ausweislich einer Versicherung an Eides statt mit dem Chef der beiden "Geschäftsführer" nichts zu tun haben will) besteht. Nicht wahr?

Einen eigenen Artikel ist mir Neuber heute nicht wert. Spätestens am 21.11.2008 ist er es. An dem Tag lege ich dem LG Kassel einen dicken Packen Lügen vor. Lügen von Alexander J. Kleinjung und Andreas Neuber.


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