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Einstweilige Verfügung muss weg - Spenden oder Anwälte dringend benötigt!
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Ein Wort zu den Veröffentlichungen des Andreas Neuber

Was der Rechtsanwalt Jurist aus Krefeld so behauptet ...

2008-10-03, Quelle: Eigenbericht (fastix a.k.a. Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Andreas Neuber aus Krefeld-Oppum, er nennt sich "Rechtsanwalt", veröffentlicht derzeit allerhand Unsinn. Der Quatsch auf "rotglut.info" unterscheidet sich von dem einstigen Geschreibsel auf "fastix.blogspot.com" nur dadurch, das der Verleumder diesmal -weil sein eigener Name im Impressum steht- den meinigen nicht zu nennen wagt. Dennoch liefert "stalking Neuber" genug Informationen, damit ich für Dritte erkennbar bin. Diese Absicht ist unverkennbar. In manchen Kreisen würde man seine Handlungsweise mit einem kurzen "A....l...!" kommentieren, aber mir verbietet sich das.

Der Jurist Andreas Neuber aus Krefeld, ein wirklich ausgesuchter Verleumder und Stalker (ich bin bereit dies zu beweisen und habe auch schon Strafanzeige erstattet), veröffentlicht -mal wieder- "etwas" voreilig eine Entscheidung des LG Kassel, die noch gar nicht rechtskräftig ist.

Ihm sollte eigentlich "der Arsch gehen", denn ich habe Strafanzeige wegen falscher Versicherung an Eides statt, uneidlicher Falschaussage und Prozessbetruges gegen seinen "Mitarbeiter und Mandant" Alexander J. Kleinjung gestellt. Kleinjung ist Neubers "Mandant" und Mitarbeiter, wenn nicht sogar beide und darüber hinaus auch Gravenreuth, Syndikus und Dolzer als Mittäter -zumindest beim Stalking- anzusehen sind: Mindestens Mario Dolzer, Alexander J. Kleinjung und Günter Freiherr von Gravenreuth haben Mitte 2006 -also in bemerkenswerter zeitlicher Dichte- erweislich falsche Versicherungen an Eides statt zu meinem Nachteil abgegeben. Neben der personellen Verknüpfung dieser "Glorreichen Drei" ist das auch ein Hinweis auf gemeinschaftliches Handeln, möglicherweise zur Verabredung einer (schweren) Straftat. Die vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt von Dolzer und Gravenreuth habe ich schon angezeigt, die von Kleinjung wurde mir erst kürzlich bekannt, denn das LG Hamburg hat mir erst vor wenigen Tagen seinen Antrag an die Buske-Kammer übersandt.

Daneben haben es mir die Spenden ermöglicht, Widerspruch gegen genau die einstweilige Verfügung einzulegen, auf deren Basis Neuber und Kleinjung immer wieder Ordnungsstrafen erwirkten. Der Widerspruch ist wohlbegründet, die Verfügung, welche es mir untersagt Kleinjungs Äußerung in einem Prozess auf die einzig richtige Weise zu bewerten, wird, wenn die Richter nicht voll verblödet und durch Neubers unsachliche und bis ins Extreme reichende Verleumdungen beeinflusst sind, aufgehoben werden - und dann knallt es ganz gewaltig:

Selbstverständlich fordere ich von Alexander J. Kleinjung (Frankfurt am Main) und Andreas Neuber (Krefeld-Oppum) -als gemeinschaftlich Handelnde- Schadensersatz und stelle gegen beide Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage, gemeinschaftlichen Prozessbetruges und vor allem versuchter und vollendeter mittelbarer schwerer Freiheitsberaubung. Wie das ausgeht bestimmen natürlich die Staatsanwälte und Richter. Nachfolgend kann aber ein Satz stehen, wie ich ihn im Gravenreuth-Prozess am 17.9.2008 hörte: "Herr Neuber: Als Organ der Rechtspflege haben Sie gründlich versagt."



PANIK!


Andreas Neuber wird demnächst einen gelben Brief vom LG Kassel bekommen, darin ist der Widerspruch meines Anwaltes gegen die Verfügung 9 O 1935/06 enthalten. Möglicherweise sogar schon ein Termin für die Gerichtsverhandlung. Und was Neubers öffentliche Behauptung betrifft: Bis zu diesem Termin über den Widerspruch und die Entscheidung über den Widerspruch passiert erst mal gar nichts. Neuber möge in die Gesetzbücher schauen.

Andreas Neuber wird sich hinsichtlich der unbestreitbaren Tatsache, dass er in Schriftsätzen behauptete, Alexander J. Kleinjung nehme für ihn und mit seinem Untermandat "jährlich eine Vielzahl von Gerichtsterminen vor Amtsgerichten" wahr, vor der Anwaltskammer zu verantworten haben. Alexander J. Kleinjung hat dieses ebenfalls behauptet - nur darf er gar nicht gewerblich (und genau das wurde behauptet) als "Prozessagent" tätig werden: Das Rechtsberatungsgesetz, die Berufsordnung der Rechtsanwälte ,dass Rechtsdienstleistungsgesetz und § 157 ZPO schließen das aus, denn Alexander J. Kleinjung fehlen die Voraussetzungen um als (Rechts-)Referendar tätig zu sein.

Entweder haben Kleinjung und Neuber in diesem Punkt "unisono" die Gerichte belogen oder beide handeln notorisch rechtswidrig.

Übrigens: Andreas Neuber hat nach einem sehr deutlichen Hinweis eines Dritten ein paar Sachen von seiner "Webseite" gelöscht. Sich mit dem Vorsitzenden eines gemeinnützigen Vereines anzulegen war wohl doch zu viel. Wenn dann noch gleichzeitig auf "rotgut.info" diese Handlungsweise angekündigt und anonyme Briefe geschrieben werden, dann ist klar, auf wen der Verdacht fällt, wenn darüber nachgedacht wird, wer denn der Verfasser dieser anonymen Briefe, also der Stalker, wohl sei. Das ist eine weitere, auffällige Parallele zwischen dem Neuberschen Blähungen auf "rotglut.info" und dem damaligen Geblahfasel "fastix.blogspot.com"... und damit ein weiteres, sehr handfestes Indiz, dass das Neuberle (Mit-)Autor der Verleumdungen auf "fastix.blogspot.com" war. Im Prozess in der Sache 9 O 1935/06 vor dem LG Kassel kann es eine wichtiger Punkt werden, wenn die Richter anerkennen, dass der Anwalt Andreas Neuber die Verleumdungen des Mario Dolzer nahezu unmittelbar fortsetzte, nachdem von Alexander J. Kleinjung (mit fragwürdigem Untermandat Neubers) behauptet wurde, dass Dolzer "nicht vorhabe" ein Forum oder Gästebuch zu betreiben, in welchem "Dritte" Nachrichten, also Verleumdungen, über mich einstellen können.

Wer im Glashaus sitzt, Herr Neuber, der sollte nicht mit Steinen werfen. Anders ausgedrückt: So mancher Esel hält sich für einen "Jupiter" und glaubt deshalb, er dürfe mehr als ihm tatsächlich zusteht. Das nennt man auch "Überheblichkeit" und "Tatsachenresistenz", Herr Neuber!




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