Günther Freiherr von Gravenreuth schwallt im Gulli: "Ich habe [...] von der taz.de eine belästigende Mail erhalten. Hiergegen bin ich wie in diversen anderen Fällen auch vorgegangen. Dass das LG Berlin (in Übereinstimmung mit der damaligen Rechtsprechung des Berliner Kammergerichts [= OLG]) erst die einstweilige Verfügung erlässt um sie dann bei unverändertem Lebenssachverhalt wieder aufzuheben, war nicht vorhersehbar. Selbiges gilt auch für das Berliner Kammergerichts, welches weder der gegenteiligen Meinung eines anderen Senats des Berliner Kammergerichts folgen, noch zu diese offenen Rechtsfrage die beantragte Revision zulassen wollte. Insoweit werfe ich diesem Senat des Berliner Kammergericht schlichtweg Feigheit vor dem BGH vor. Wenn die sich sicher gewesen wären, hätten die die Revision doch zulassen können."§ 542 Abs. 2 ZPO:
"Gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden worden ist, findet die Revision nicht statt."Das Kammergericht
durfte die Revision also gar nicht zulassen und war eben nicht zu feige, sondern hatte einfach die bessere Rechtskenntnis als Gravenreuth - wozu allerdings nicht viel zu gehören scheint, denn der Autor, ein Schlosser aus dem Osten, wusste das schließlich auch. - Gravenreuth hätte, wäre es
keine Einstweilige Verfügungssache gewesen, noch immer selbst nach
§ 543 Absatz 1 Punkt 2 ZPO Nichtzulassungsbeschwerde beim Revisionsgericht stellen können, worauf hin das Revisonsgericht die Voraussetzungen nach § 543 Absatz 2 Punkt 1 und 2 ZPO geprüft hätte. Nochmal: wäre es keine Einstweilige Verfügungssache gewesen... war es aber!
Soweit zur heutigen Lehrstunde in Sachen "ZPO" vom Schlosser für den "Nochanwalt". Weitere folgen. Frühere Lehrstunden in Sachen ZPO betrafen das zuständige Gericht bei Auskunftsklagen und die Nebenintervention. Kann sich der Herr Nochanwalt Gravenreuth recht erinnern?
Und Gravenreuth macht im Interview, was er oft macht, wenn er verliert: Er verleumdet die Gericht. Das ist mal feige, mal leicht zu verwirren ... Gravenreuth hat ein Problem, wenn er Verfahren verliert und gleichzeitig -ausweislich seiner Äußerungen- nicht viel Ahnung. Er sollte den Beruf wechseln. Mal ehrlich: was kommt wohl für Mandanten raus, wenn Gravenreuth in einstweiligen Verfügungssachen Revision einlegt? - Nichts anderes als nachfolgendes Theater mit Gravenreuths Berufshaftpflichtversicherung! So wie Gravenreuth sich selbst öffentlich äußert muss man den doch -als Mandant- von einer tatsächlich rechtskundigen Person kontrollieren lassen. Ist Alexander J. Kleinjung deshalb so viel in Gravenreuths Kanzlei? Aber der ... naja. Das kommt später. Aber ehe ich hingehe und einen Anwalt beauftrage meine Verfahren zu führen und einen zweiten damit beauftrage, des ersten Handlungsweise zu kontrollieren nehme ich lieber eine rechtskundigen Anwalt. Ist billiger und geringerer Aufwand.
Günther Freiherr von Gravenreuth: "Insoweit werfe ich diesem Senat des Berliner Kammergericht schlichtweg Feigheit vor dem BGH vor." Nun ja. Ich würde, wäre ich Kammerrichter, mich auch davor fürchten wegen "Rechtsunkenntnis gravenreuthscher Dimension" vom BGH abgewatscht zu werden, weil ich eine Revision zulasse, die vom Gesetzgeber mit Absicht, Bedacht, deutlichen Worten und ohne jede Einschränkung für unzulässig erklärt wurde. Hätte ich so offensichtlich so wenig Ahnung von einfachen Rechtssachen wie Günter Freiherr von Gravenreuth - dann würde ich das Maul halten und büffeln, statt in Interviews solchen Unsinn zu reden oder in Foren ähnlichen Quatsch zu verbreiten, Herr "Frei"herr.
Nach einem Telefonat mit Lars Sobiraj a.k.a. Ghandy wurden im Gulli was gelöscht. Der hier stehende Abschnitt verlor damit seinen Sinn - und ist weg.Günther Freiherr von Gravenreuth zur Behauptung, ich habe seinen Nerv getroffen:
"Absolut falsch - ich amüsiere mich über ihn!"Na Gravenreuth? Ob das stimmt? Ich glaube es Ihnen definitiv nicht. Dafür haben Sie zuviel (und zu viele Prozesse) verloren. Und es ist bekannt, dass Sie genau das ganz schlecht vertragen. Sie haben noch mehr verloren: Zum Beispiel an Ansehen. Sie haben doch schon vor Jahr und Tag verkündet, Rotglut.org würde bald Ihnen gehören... siehe: http
://board.gulli.com/thread/438280-mario-dolzer-etappensieg-gegen-heise/2/#36 ...und dann dieses dumme Stasi-Gelaber. Gravenreuth: Haben Sie den Verstand verloren?
Ghandy a.k.a. Lars Sobiraj: "Der ständige Zwist mit Jörg Reinholz brachte ihm zwar keine Lorbeeren aber eben auch keine rechtlichen Probleme ein."Antwort:
Noch nicht! 3 x Betrug und 1 x Freiheitsberaubung sind in der Pfanne und werden von der Staatsanwaltschaft Kassel bearbeitet. Die vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt des
Günther Freiherr von Gravenreuth wurde nur nicht bestraft, weil die Unterschlagungen, wegen denen er verurteilt wurde, so schwer wogen, dass die zu erwartende Strafe zu daneben zu gering wäre. (
§ 154 StPO Abs. 1 Punkt 1, auch als "Kriminellenschutzparagraph" bekannt ...)
Ein gutes hat das Interview:Gravenreuth gibt im Angesicht der sehr wahrscheinlichen Ablehnung seines Revisonsantrages ein Interview und äußert sich zu seiner Verurteilung zu 14 Monaten Haft. Anders als ein gewisser Mörder mit lebenslanger Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung hat er -selbst vor der Buske-Kammer- nun keine Chance mehr, eine Verfügung durchzubekommen, dass man über seine Verurteilung nicht unter Namensnennung schreiben dürfe. Vielleicht hätte er auch das betreffende Urteil mal nachlesen sollen ... So zur Fortbildung - wenn es schon mit dem Grundlagenwissen nicht so gut bestellt ist.
Gravenreuth beschuldigt mich -mal wieder- vorsätzlich falsch der unwahren BerichterstattungEr behauptet um Gulli-Board:
"Das einstweilige Verfügungsverfahren endete am LG Berlin. Hier wäre wohl noch eine Berufung, aber dann keine Revison mehr möglich gewesen. Die Verhandlung vor dem Kammergericht war die Berufung in der Hauptsache und nicht ihm Verfügungsverfahren. Hier wäre eine Revison grundsätzlich möglich gewesen.
Aber mit solchen Feinheiten ist der Schlosser aus Karl-Marx-Stadt erkennbar überfordert."Die TAZ schrieb zu dem Verfahren:
"Die einstweilige Verfügung hob das Landgericht Berlin auf Widerspruch der taz hin auf, weil die im "double-opt-in"-Verfahren übersandte Bestätigungs-E-Mail die Rechte Gravenreuths nicht verletzte: Das Kammergericht kündigte am Donnerstag an, die Berufung von Gravenreuth gegen dieses Urteil zurück zu weisen: Die taz habe in vorbildlicher Weise Vorkehrungen getroffen, dass niemand unaufgefordert mit dem Newsletter bedacht werde. Gravenreuth nahm daraufhin seine Berufung gegen das Zivilurteil zurück."Sogar Gulli.com schrieb:
"Mit der Rücknahme der Berufung wird die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 23. Januar 2007 (15 O 346/06) rechtskräftig."Na ... und dort hätte Gravenreuth den Fehler doch bestimmt richtig gestellt, damit seines Freundes Jorberg Mannen nicht als blöd dastehen - oder?
Dem nach ging es in der Berufung vor dem Kammergericht um die Aufhebung der einstweiligen Verfügung im Widerspruchsverfahren durch das Landgericht - also EV-Verfahren ... Da fällt dem Autor ein: Hat Gravenreuth denn vergessen auch über ein weiteres und zwar ein weiteres verlorenes Hauptsacheverfahren gegen die TAZ im Gulli zu berichten?
Und dann ist da noch etwas: Nimmt man an, dass Gravenreuth richtig behauptet und es sich um eine Hauptsache handelt, dann hätte er im Fall, dass die Revision nicht zugelassen worden wäre, auch "Nichtzulassungsbeschwerde" an das Revisionsgericht, hier wohl der BGH, stellen können. Hat er nicht, er nahm -höchstselbst- seine Berufung zurück und verbaute sich den Weg zum BGH selbst:
Also wer hatte Angst vorm BGH? Wer war "feige"? Das Berliner Kammergericht, wie Gravenreuth laut und öffentlich herumnölt - oder nicht doch sehr viel mehr der feine "Frei"herr von Gravenreuth selbst?