"In Gravenreuths Anträgen an Gerichte und in dessen Beiträgen in öffentlichen Foren prallen Wirklichkeit und Unwirklichkeit so fundamental zusammen, dass das eine das andere wird und innerhalb bestimmter[¹] Grenzen alles möglich ist."
(Sehr frei nach Douglas Adams)
[¹] Es muss kaum noch erwähnt werden, dass es eben wegen des heftigen Zusammenpralls von Wirklichkeit und Unwirklichkeit tatsächlich unmöglich ist, diese Grenzen zu bestimmen...
[Update]
Nein, auch ein Kostenfeststellungsbeschluss des LG Hamburg (Richter Buske) ist hier in den letzten
"ca. 2 Wochen" nicht zugestellt worden. Hätte aber auch mir zugestellt werden müssen. Möglicherweise hat Gravenreuth im Gulli-Board nicht gelogen, sondern nur einen anderen Zeitmaßstab. Nach geologischen Maßstäben sind zwei Wochen nämlich gar nichts. Da kommt es auf ein paar zehntausend Jahre nicht an. Wer weiß schon welchen Zeitmaßstab ein Serienabmahner wie Gravenreuth anlegt. Tja, Und was die behaupteten vierstelligen Forderungen angeht: Er soll mal den Mund nicht so voll nehmen: Immerhin hat er es schon nötig gehabt:
a) zu versuchen, eine zuvor selbst aufgerechnete Forderung nochmals beizutreiben.
b) bei der Aufrechnung zu a) eine Forderung abzurechnen, die ihm gar nicht zustand und die er auch nicht erworben haben kann - sonst wäre sein Exkanzleikollege Bernhard Syndikus der Betrüger
c) Forderungen gegenüber dem AG Kassel als rechtsgültig und rechtskräftig auszuweisen, die eben nicht mehr rechtsgültig waren. Die Kostenfeststellungsbeschlüsse des AG München waren nämlich mit Gravenreuths Klagerücknahme in der Berufung nicht mehr rechtskräftig.
Diese drei Handlungen sind übrigens Gegenstand eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Kassel wegen Betruges. Natürlich kann Günter Freiherr von Gravenreuth -mal wieder- behaupten, es habe mit dem Chaos in der Kanzlei zu tun, dann sollte er aber mit Behauptungen in der Öffentlichkeit, er habe vierstellige Forderungen gegen mich, sehr vorsichtig sein - wenn er sich nicht eine Verfügung einfangen will. Zudem dürfte es ihn -
schon wegen seiner groben Zeitplanung- interessieren, dass bei der Staatsanwaltschaft Kassel
ein Verfahren wegen mittelbarer Freiheitsberaubung gegen Günter Freiherr von Gravenreuth anhängig ist. In Summa können allein aus meinen Vorwürfen, wenn ein Gericht dem folgen will, möglicherweise ein 3-Jahres-Gutschein im "Hotel Stadelheim" zusammenkommen. Zu dem
was er schon hat und zu dem
was in Berlin am 17.9.2008 voraussichtlich rechtskräftig wird.[/Update]
Einen solchen Vorgang, dass Günter Freiherr von Gravenreuth unwahr einen Prozessgewinn behauptete, gab es im Gülle-Board schon einmal:
Da hatte Gravenreuth behauptet, Mario Dolzer hätte ein Verfahren gegen den Autor gewonnen. Tatsächlich hatte der zuvor eine ganze Anzahl Verfahren verloren.
Günter Freiherr von Gravenreuth, der bereits übermäßig oft Gerichte und Öffentlichkeit belogen hat, verbreitete vor etwas mehr als 2 Wochen in der Öffentlichkeit des Gülle-Boards:
".... und schon wieder hat das LG Hamburg ein wunderschönes Urteil gegen den "fastix" erlassen."Das ist falsch, denn bis heute ist hier nichts zugestellt worden. Der Autor spekuliert darüber, ob Gravenreuth einen Verfügungsantrag gestellt hatte und ob dieser nicht etwa sogar von der extrem klägerfreundlichen Kammer 324 O des LG Hamburg (Buske-Kammer) verworfen wurde. Nach dieser Spekulation kann es nämlich sein, dass Gravenreuth am Telefon nur erfuhr, dass über den Antrag entschieden wurde. Dann hätte er allerdings nicht gelogen, sondern sich "nur geirrt".
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