rotglut.org
Einstweilige Verfügung muss weg - Spenden oder Anwälte dringend benötigt!
Orientierung: Überblick >> Wie Alexander J. Kleinjung seine Zeugen auswählt

Wie Alexander J. Kleinjung seine Zeugen auswählt

Bedauernswerter Mitarbeiter der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus ...

2008-08-04, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Der Autor findet Gerichtsprotokolle immer dann interessant, wenn sich diese so toll lesen wie die Berichte des "rasenden Reporters" Egon Erwin Kisch. Für die, die es nicht wissen: Der deutschsprachige Prager berichtete Amüsantes und weniger Amüsantes aus der Unterwelt seiner Heimatstadt. Der Autor dieses Artikels hat sich in den letzten Tagen intensiv mit einem solchen Protokoll beschäftigt und fand es sehr kurzweilig. Er hat sich erlaubt dem Gericht dazu einen Kommentar zu geben - weil er ja auch die tatsächlichen Verhältnisse ein wenig besser kennt als es einiger jener Personen, die noch im Protokoll stehen, offensichtlich recht ist. Zur Sache:

In einem Verfahren vor dem LG Kassel hat sich herausgestellt, dass Alexander J. Kleinjung ausgerechnet nach einem Bestreiten eines Sachverhaltes, konkret der Echtheit eines als "Beweismittel" vorgelegten Ausdruckes, durch den Autor ausgerechnet den sattsam bekannten Bernhard Syndikus als Zeuge benennt.

Dieser Bernhard Syndikus ist wegen der Teilnahme an den hoch organisierten, strafbaren Handlungen gegen das Urheberrecht mit "Millionenschaden" (die pressebekannte "FTP-Welt-Sache") nicht unerheblich vorbestraft. Aber das weiß ja jedes Kind in der Abmahnbranche. Die Öffentlichkeit auch. Es nämlich steht im Lexikon.

In der Zeugenaussage gibt Bernhard Syndikus an, er sei, der Beweissicherheit wegen, mehrfach aufgefordert worden, Ausdrucke von diversen Webseiten von Rotglut.org zu machen.

Der Autor muss den Alexander J. Kleinjung, geboren in Bensheim, wohnhaft in Frankfurt, wirklich bedauern. Da braucht der "arme Alex" einen soliden Zeugen und muss ausgerechnet auf eine Person zurück greifen, die als "Rechtsanwalt" an "gemeinschaftlich verübten Straftaten" teilnahm und durch ein Geständnis und einen Deal mit Staatsanwaltschaft und Gericht durch die Verurteilung zu sehr milden 10 Monaten (auf Bewährung) und 90.000 Euro Geldstrafe gerade noch einem faktischen Berufsverbot entwischte! Wirklich bedauernswert dieser Alexander J. Kleinjung! Dem Autor kommen wirklich die Tränen. Nur muss der Autor zugeben: "Es sind Lachtränen."

Bernhard Syndikus wollte einst das LG und OLG Hamburg belügen und sich so einen Schadensersatz erschwindeln. Da saß Kleinjung am Tisch von Bernhard Syndikus, den Günter Freiherr von Gravenreuth vertrat. Es wurde tapfer und beharrlich behauptet, Syndikus sei in der FTP-Welt-Sache unschuldig gewesen. Beweismittel sollten nicht zugelassen werden- damit Bernhard Syndikus im vollen Bewusstsein an seiner Mitschuld unter Missbrauch des Gerichtes aus der Spiegel-TV GmbH ein "Schmerzensgeld herauspressen konnte. Ein Missbrauch des Rechtes, der Gerichte und ein Vergreifen an der Rechtsordnung, welches überdeutlich belegt, wie in der Kanzlei Gravenreuth und Syndikus gedacht wird! Das OLG Hamburg erkannte den Schwindel. Die gleiche dreiste Lüge trug Bernhard Syndikus, wieder vertreten von Gravenreuth und wieder in Anwesenheit des "wissenschaftlichen Mitarbeiters"(1 Kleinjung zu meinem Nachteil auch dem LG Frankfurt vor. Da hatte sich Alexander J. Kleinjung für seine "Praktika" wohl den richtigen "Laden" herausgesucht- nicht wahr?

Hier stellt sich die wichtige Frage, ob dieser Alexander J. Kleinjung keine weniger unseriös erscheinenden Freunde oder Bekannten hat oder ob er, undenkbar ist ja nicht, einen verdammt guten Freund, dem er ja auch schon mal vor Gericht tapfer helfen wollte, brauchte, damit der ihm vor Gericht ein wenig "hilft". Er hätte auf jeden Fall jemanden nehmen sollen, der bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung trat, noch kein Gericht zum Nachteil des gleichen Gegners belogen hatte, und der nicht gerade im unpassenden Augenblick einen ziemlich unsinnig (und nicht aussichtsreich erscheinenden) Rechtsstreit gegen den Autor vom Zaun bricht.

Zur Wahl des Zeugen durch Alexander J. Kleinjung (Bernhard Syndikus stand ja nicht gerade an einer Kreuzung rum, als da Fahrzeuge "touchierten") kann man also dem beklagten Autor, statt dem Kläger Kleinjung gratulieren. Sogar ehrlich!

Natürlich darf muss man fragen, wie es sein kann, dass der Zeuge Bernhard Syndikus erst aus dem Zylinder gezaubert wurde, nachdem der Autor die Echtheit eines dem LG Kassel vorgelegten Ausdruckes bestritt, wenn es doch, wie Syndikus in der "Zeugenaussage" behauptet, angeblich von Anfang an so gar fürchterlich wichtig war, dass ein Zeuge diese Ausdrucke macht. Der Autor hat aber das Gericht gefragt, warum es wohl so gewesen ist. Und dann die bisherigen Lügen des Zeugen vor den Gerichten "erwähnt".

Alexander J. Kleinjung ist wohl selbst ein Freund sehr fragwürdig (manche nennen es "Lüge") erscheinender Behauptungen vor Gericht.

Nun, der Autor hat dem Gericht nun auch von Kleinjungs langjähriger Mitarbeit in der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus berichtet, deren Chefs es im ZUsammenhagg mit ihrer wohl typischen Art der Berufsausübung zusammen immerhin auf 21 Monate (auf Bewährung), 95.000 Euro Geldstrafe und noch so ein paar läppische (150) "Tagessätze" bringen. Das hatten, jedenfalls stand nichts davon im Protokoll, der "Alex Kleinjung" und Bernhard Syndikus wohl mal so eben vergessen, als sie vor Gericht im gelassensten Ton der Welt plauderten. Wohl genau der selbe gelassene Ton, den Günther "Freiherr" Gravenreuth ach so mühselig zu treffen sucht, wenn er von seiner weiteren Verurteilung zu 6 Monaten Haft spricht, über die das LG Berlin demnächst in der Berufung zu entscheiden hat.

Natürlich hat der Autor nicht vergessen, dem Gericht auch über jenen Mario Dolzer zu berichten, der ja Mandant von Gravenreuth und Syndikus war, mit dessen juristischen Schwierigkeiten ("Dialer Parasit", "0190er Nummer im Impressum",...) sich Alexander J. Kleinjung intensiv und zielorientiert einseitig in Aufsätzen auseinandersetzte, und das AG Dresden mit einer Dreistigkeit belog, die der Autor bei Günter Freiherr von Gravenreuth kennen gelernt hatte. Alexander Kleinjung vertrat Mario, den Dialer-Dolzer, in der Streitsache vor dem AG Kassel, die dem Rechtsstreit vor dem LG Kassel zu Grunde liegt. Natürlich nur zufällig. Mit Untermandat eines Andreas Neuber. Ach ja. Wer es noch immer zu glauben vermag...

Nun, letzterer hat die erste Quittung. Und Alexander J. Kleinjung, aber auch sein "Zeuge" Bernhard Syndikus, werden diese wohl bald bekommen. Vielleicht sollte noch erwähnt werden, dass Alexander J. Kleinjung den Autor für 3 Monate in den "Knast" bringen wollte. Offensichtlich befindet sich Alexander Kleinjung mit Günter Freiherr von Gravenreuth in einem harten und erbittert geführtem Wettbewerb. Ist das der Grund, warum der "Zeuge" Bernhard Syndikus ihm "gerade recht" erschien? Nun denn, Alexander J. Kleinjung sollte nicht entgehen, dass er genau dort enden kann, wo er den Autor hin haben will. Möglicherweise kann sich der Zauberlehrling von seinen Herrn und Meister berichten lassen, wie es dort ist.

Alexander J. Kleinjung hat noch ein Problem: Er will, so wie es aussieht, eine "graue Eminenz" sein, jemand, der unsichtbar hinter den Fassaden von "Rechtsanwaltskanzleien" wie der von Günter Freiherr von Gravenreuth und Bernhard Syndikus, aber auch von Andreas Neuber arbeitet. Jedenfalls hatte Kleinjung versucht zu erreichen, dass der Autor gar nicht mehr über ihn berichtet. Andreas Neuber, ein zugelassener Rechtsanwalt in Krefeld behauptet zum Beispiel gegenüber dem AG Kassel, er habe mit Kleinjung, der kein Rechtsanwalt ist, eine Rahmenvereinbarung nach der Alexander J. Kleinjung, wenn er Mandanten des Andreas Neuber mit Untermandat vertritt, der volle Satz nch RVG zustände. Zudem wüsste die Rechtsanwaltskammer in Frankfurt am Main davon.

Letzteres glaubt nun wieder der Autor nicht, es fand sich dort niemand, der dieses bestätigen wollte. Es wäre sogar rechtswidrig, so die Aussage eines Mitarbeiters der Kammer, wenn sie es erführe und nicht tätig würde. Und die erste Aussage? Was würden wohl Mandanten sagen, wenn sie erführen, dass der Rechtsanwalt Andreas Neuber aus 47809 Krefeld, Hauptstraße 19, einen juristischen Laie ohne Anwaltsschein immerhin so geschäftsmäßig zu den Verhandlungen schickt, dass es einer Rahmenvereinbarung bedarf? Was würde die Berufshaftpflichtversicherung des Anwaltes dazu sagen? Was dessen Anwaltskammer in Düsseldorf? Nun, der Autor glaubt, beide wären begeistert. Die Versicherung würde wohl kündigen, weil ein so ungemein kluger Anwalt keine Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte braucht (das ist ein wichtiger Grund) und die Anwaltskammer Düsseldorf würde die ausgegebeben Mitgliedskarten, besonders jedoch die an Andreas Neuber aus 47809 Krefeld, Hauptstraße 19 ausgegebene, als etwas betrachten, dessen Nutzwert sehr fragwürdig ist- und (nach Güterabwägung) diese, wohl des Rohstoffwertes wegen, wieder zurück haben wollen...

Der Autor hat sich erlaubt dem Gericht in seinem, "Kommentar" zu des Bernhard Syndikus wundersamer Zeugenaussage die ihm praktisch erscheinenden Hinweise darauf zu geben, dass da womöglich schon wieder strafbare Handlungen vorliegen. Er hat das Gericht gebeten, der Staatsanwaltschaft Kassel "gute Worte" auf den Weg zu geben, damit diese sich nicht einmal in den Verdacht setzt, Strafen zu vereiteln. Und weil Andreas Neuber gerne große, verleumdende Wörter gebraucht: Ein "Feind des Rechtsstaates" ist zuerst einmal ein jeder, der als ein Instrument zur Bereicherung durch Abmahnungen und als ein Werkzeug zum Stalken gegen Meinungsgegner missbraucht. Eine Person, die punktuelles Versagen des Rechtsstaates anprangert, dass immer dann zu Tage kommt, wenn er sich allzu blind so missbrauchen lässt, ist hingegen kein "Feind des Rechtsstaates". Auch das bekam das Gericht mit auf den Weg zur Entscheidung.

Der Autor hat dem Gericht und damit der Staatsanwaltschaft auf 23 Seiten ein ausführliches Beziehungsgeflecht und eine ausreichend ausführliche Liste von Lügen, die zu seinem Nachteil vor Gerichten vorgetragen wurden, ergänzt durch ein gefälschtes Beweismittel und zwei vorsätzlich falsche Versicherungen an Eide statt geliefert. Dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Kassel wird es sicher merkwürdig erscheinen, dass die jeweiligen Handelnden aus einem regelrechten Netzwerk um die Kanzlei des Günter Freiherr von Gravenreuth und des Bernhard Syndikus stammen und dessen Akteure zu einem guten Teil direkt oder indirekt mit dem Prozess zu tun haben. Einem "Netzwerk", dass der Autor, wie er dem Gericht und somit der Staatsanwaltschaft Kassel mitteilte nur "Netzwerk" nennt, damit er es nicht "Mafia" nennen muss.

Auch Michael Burat, zu dem Kleinjung, anders als vor Gericht behauptet, noch lange nach dem 5.9.2004 geschäftliche Beziehungen hatte, kommt darin vor. Denn von Michael Burat, Mario Dolzer, Bernhard Syndikus, Günter Freiherr von Gravenreuth, Andreas Neuber, Alexander Kleinjung und noch ein paar anderen "alten Bekannten" lässt sich wohl annehmen, dass diese gegenüber dem Autor keine guten Absichten haben. Nicht wahr?

Die Frage, warum Alexander J. Kleinjung ausgerechnet Bernhard Syndikus als Zeugen benannte, ist, aus dem Bauch heraus, einfach zu beantworten: der Geradenochanwalt Bernhard Syndikus erschien ihm von den wenigen, die zu dieser, sehr besonderen, Aussage bereit waren, noch am "Glaubwürdigsten". Alexander J. Kleinjung hat, so schwant es dem Autor, nicht besonders viele, aber dafür besonders tolle Freunde.

---
1)Kleinjung wollte dem Autor untersagen, über ihn zu berichten, dass er "wissenschaftlicher Mitarbeiter" der Kanzlei Gravenreuth war oder ist. Zeitgleich verbreitete Alexander J. Kleinjung selbst ein Dokument, welches ihn als "wissenschaftliche Hilfskraft" der Kanzlei auszeichnete. Der Autor nennt sowas "einen auf besondere, nämlich die gravenreuthsche Weise, dem Recht und der Wahrheit verpflichteten Mitbürger".



<<< zurück <<<

Marketing:
Günter Freiherr von Gravenreuth, Mario Dolzer
Google-Anzeigen:

Mehr von fastix® Webdesign & Consult:
Wohnungen IT-Seminare Schulungen Trainings offene Seminare IT-Trainer Webdesign


Das sollte rotglut.org- Leser interessieren:
Abmahnwelle e.V. AGB-Giftküche XWolf Nicht abzocken! e.V. Art. 5 Grundgesetz Lernen, wie man Webseiten richtig macht. Mobbing-Gegner Lindemann gegen Schmidtlein
--
32671027244848
More blogs about rotglut.